Überraschung, YouTube steht auf Blockflötenvideos [1]:
[1] Das Video [2] ist neuerdings nicht nur auf Googles Videoplattform, sondern auch im letzten Blogbeitrag zu bewundern. [zurück]
[2] Die Filmrechte liegen im Übrigen bei einem gewissen X-Man, nur dass mir jetzt keine Urheberrechtsklage droht. [zurück]
Da habe ich ja gerade noch mal Glück gehabt, wozu Fußnoten alles gut sind. Das Dark-Lotti-Konzert bleibt mir allerdings trotz korrekter Quellenangabe nicht erspart, sie flötet sich zur Zeit für die Schule warm. Könnte aber angesichts ihres recht niedrigen Energiepegels unter drei Stunden davonkommen.
Gerade noch rechtzeitig die Fußnote gesetzt, liebe Aktuelle, hatte schon diverse Schritte in Erwägung gezogen … zu bestrafen sind Urheberrechtsverletzungen ja üblicherweise mit ca. dreistündigen Dark-Lotti-Flötenkonzerten, uargggh!